Zitzentauchmittel im Zusammenhang mit den Cross-Compliance- und Biozid-Richtlinien der EU
Gesetzlicher Hintergrund/Gesetzeslage
Seit einiger Zeit müssen Landwirte eine Reihe von Verpflichtungen, die so genannten Cross-Compliance Richtlinien einhalten, um weiterhin staatliche Prämienzahlungen zu erhalten.
Mitunter betrifft den Milchviehbetrieb im Rahmen der Cross-Compliance Richtlinie eine Verordnung, EG 853/2004, die die Anforderungen an die hygienische Erzeugung von Milch beschreibt. Unter anderem wird in dieser Verordnung auch über die Verwendung von Dipmitteln geschrieben. Im Anschluss finden Sie entsprechendes Zitat - betreffend der Hygienevorschriften - für Milchviehbetriebe.
Zitat aus der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 (Seite L226/70f):
Zitat Anfang
[…]
Das Melken muss unter hygienisch einwandfreien Bedingungen erfolgen; insbesondere muss gewährleistet sein,
a. dass die Zitzen, Euter und angrenzenden Körperteile vor Melkbeginn sauber sind,
[…]
e. dass Zitzenbäder oder -sprays nur verwendet werden, wenn sie von der zuständigen Behörde zugelassen wurden, und nur so, dass sie nicht in unannehmbarem Ausmaß Rückstände in der Milch hinterlassen.
[…]
Zitat Ende
Um dies zu gewährleisten wurde für Zitzendips und Zitzensprays im Rahmen der Biozid-Richtlinie eine Möglichkeit der Zulassung geschaffen. Es sind nur jene biozide Wirkstoffe zur Verwendung zugelassen, die in einer EU gemeinschaftsweit geltenden „Liste zulässiger Wirkstoffe“ gelistet sind.
Was ist ein Biozid?
Biozide sind aktive Wirkstoffe die Schadorganismen auf biologischem oder chemischem Wege zerstören, abschrecken, unschädlich machen oder deren Schädigungen anderweitig verhindern. Es muss daher ein sicherer und risikoarmer Umgang und Einsatz gewährleistet sein.
In Deutschland erhalten registrierte Biozid-Produkte eine so genannte „N-Nummer“.
Was ist der Unterschied zwischen Tierarzneimitteln und Bioziden?
Registrierte bzw. zugelassene Dipmittel können entweder Tierarzneimittel oder Biozide sein. Tierarzneimittel sind Produkte, die eine Krankheit heilen bzw. bekämpfen und zu therapeutischen Zwecken eingesetzt werden.
Biozide dagegen sind Produkte, die Krankheitsverursachende Erreger unschädlich machen und zur allgemeinen Hygiene und Desinfektion eingesetzt werden.
Unser Beitrag
Unsere beiden Dipmittel Auxilium® Sprint (N-27884) und Auxilium® Barrier (N-27883) sind - in Deutschland und Österreich - als Biozid registriert und erfüllen daher alle EU Anforderungen in der Produktart 3 (Hygiene im Veterinärbereich).
Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.