Firma Agri-Box B.V.
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
der Verkäufer: Agri-Box B.V., der Verwender
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen;
der Käufer: der Vertragspartner des Verkäufers,
der Abnehmer, der Auftraggeber;
der Vertrag: der Vertrag zwischen dem Verkäufer
und dem Käufer.
Artikel 2 Allgemeines
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
finden auf jeden Auftrag, jedes Angebot bzw. jede
Offerte und jeden Vertrag zwischen dem Verkäufer
und dem Käufer Anwendung, soweit von diesen
Bedingungen nicht ausdrücklich und schriftlich
von den Vertragspartnern abgewichen wurde. Die Vertragspartner
schließen die Anwendbarkeit von Artikel 6:225
Absatz 3 niederländisches Bürgerliches
Gesetzbuch (Burgerlijk Wetboek / BW) für die
Fälle aus, in denen auch der Käufer auf
seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist.
2.2 Die vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen finden ferner Anwendung
auf sämtliche Verträge mit dem Verkäufer,
mit deren Ausführung der Verkäufer Dritte
beauftragt.
2.3 Wenn der Verkäufer mit
dem Käufer mehr als einmal Verträge schließt,
gelten bezüglich sämtlicher folgenden
Verträge stets die vorliegenden Geschäftsbedingungen,
ungeachtet, ob diese ausdrücklich für
anwendbar erklärt wurden.
2.4 Falls eine oder mehrere der
Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen
nichtig sind oder für nichtig erklärt
werden sollten, bleiben die übrigen Bestimmungen
dieser Geschäftsbedingungen anwendbar.
Artikel 3 Verträge
3.1 Verträge, an denen der
Verkäufer beteiligt ist, gelten erst als abgeschlossen:
a) nach Unterzeichnung eines dazu erstellten Vertrages
oder ausgefüllten Formulars durch beide Vertragspartner,
und zwar ab dem Tag der Unterzeichnung, oder
b) nach Empfang und Genehmigung der vom Käufer
erklärten schriftlichen Annahme eines vom Verkäufer
abgegebenen Angebots;
c) in Ermangelung dessen bei Lieferung der Waren
an den Käufer und Abnahme dieser Waren durch
ihn.
3.2 Bei mündlichen Verträgen
wird außer im Falle einer Beanstandung innerhalb
von 30 Tagen nach Rechnungsdatum davon ausgegangen,
dass die Rechnung den Vertrag richtig und vollständig
darstellt.
3.3 Falls eine natürliche
Person im Namen oder für Rechnung einer anderen
natürlichen Person einen Vertrag schließt,
erklärt sie durch Unterzeichnung des Vertrags,
dazu befugt zu sein. Diese Person haftet neben der
anderen natürlichen Person gesamtschuldnerisch
für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden
Verpflichtungen.
3.4 Die Preise in den genannten
Angeboten gelten in Euro zuzüglich MwSt. und
anderer Abgaben, Gebühren, Exportkosten, Steuern
sowie zuzüglich Versand-, Transport- und Verpackungskosten,
es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes
angegeben.
3.5 Angebote und Offerten sind
freibleibend und gelten nicht für Folgebestellungen.
Artikel 4 Muster
4.1 Es wird davon ausgegangen,
dass dem Käufer Muster nur gezeigt werden,
um ihm eine Vorstellung von den Waren zu vermitteln,
sofern nicht ausdrücklich vereinbart wird,
dass die zu liefernde Ware damit völlig übereinstimmt.
4.2 Die Abbildungen, Zahlen, Maße,
Gewichte oder Umschreibungen in den Katalogen, Angeboten,
Anzeigen und auf der Website gelten nur anhaltsweise.
4.3 Die folgenden Umstände
können niemals Anlass für eine Beanstandung
sein:
- Abweichungen in Farbe, Geruch, Geschmack, Gewicht,
Dichte und Abmessungen von weniger als 10%;
- die Setz- oder Druckfehler und Schreibfehler im
Katalog, auf der Website oder im Angebot.
4.4 Natürliche Haarrisse,
Strukturen, Linien, Blasen, Löcher und Dellen
können niemals Anlass für eine Beanstandung
sein.
Artikel 5 Erfüllung des Vertrags
5.1 Der Verkäufer erfüllt
den Vertrag nach besten Erkenntnissen und Fähigkeiten
sowie in übereinstimmung mit den Anforderungen
guter Facharbeit, und zwar gemäß dem
zum betreffenden Zeitpunkt bekannten Erkenntnisstand
in den Niederlanden.
5.2 Der Verkäufer legt die
Art der Erfüllung des Vertrags fest, soweit
zwischen den Vertragspartnern nicht ausdrücklich
schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
5.3 Der Verkäufer haftet nicht
für Schäden, gleichgültig welcher
Art, die darauf zurückzuführen sind, dass
der Verkäufer von, vom Käufer erteilten,
unrichtigen und/oder unvollständigen Angaben
ausgegangen ist, es sei denn, dass diese Unrichtigkeit
oder Unvollständigkeit für den Verkäufer
offensichtlich hätte sein müssen.
Artikel 6 Lieferung
6.1 Die Ablieferung der Waren durch
den Verkäufer erfolgt immer an der dem Verkäufer
zuletzt vom Käufer bekannt gegebenen Ablieferadresse.
6.2 Der Käufer hat die Waren
nach der Fertigstellung unverzüglich abzunehmen
bzw. in Empfang zu nehmen. Wenn die Waren für
den Käufer bereitgestellt wurden oder dem Käufer
an der Lieferadresse zur Verfügung gestellt
wurden, vom Käufer jedoch - gleichgültig
aus welchem Grund - nicht abgenommen werden, erfolgt
die Lieferung mittels einer schriftlichen Mitteilung
des Verkäufers.
6.3 Wenn der Käufer die Abnahme
verweigert oder mit der Erteilung von Informationen
oder Anweisungen säumig ist, die für die
Lieferung notwendig sind, ist der Verkäufer
berechtigt, die Waren für Rechnung und Gefahr
des Käufers zu lagern.
6.4 Nimmt der Käufer die gekauften
Waren nicht innerhalb von zwei Monaten ab, ist der
Verkäufer berechtigt, die Waren an einen Dritten
zu verkaufen. Gelingt dies nicht, ist der Verkäufer
berechtigt, die Waren zu vernichten. Der Schaden,
den der Verkäufer beim Weiterverkauf oder bei
der Vernichtung erleidet, geht zu Lasten des Käufers.
6.5 Falls der Verkäufer im
Zusammenhang mit der Vertragserfüllung vom
Käufer Angaben benötigt, beginnt die Lieferfrist
nach der Erteilung dieser Angaben durch den Käufer
an den Verkäufer.
6.6 Wenn der Verkäufer eine
Lieferfrist angegeben hat, gilt diese annäherungsweise.
Bei einer angegebenen Lieferfrist handelt es sich
dementsprechend nie um eine Endfrist. Bei überschreitung
einer Frist hat der Käufer den Verkäufer
schriftlich in Verzug zu setzen.
6.7 Der Verkäufer ist berechtigt,
einen Vorschussbetrag in Rechnung zu stellen. Nach
Bezahlung des Vorschussbetrages wird die Lieferung
an den Käufer erfolgen, sofern die Vertragspartner
nicht etwas anderes vereinbaren.
6.8 Der Verkäufer ist berechtigt,
die Waren in Teilen zu liefern, es sei denn, dass
davon vertraglich abgewichen wurde oder die Teillieferung
keinen selbstständigen Wert hat. Der Verkäufer
ist berechtigt, Teillieferungen gesondert in Rechnung
zu stellen.
Artikel 7 Transport
7.1 Sorgt der Verkäufer für
den Versand/Transport der gekauften Waren, erfolgt
dies immer auf Gefahr des Käufers und stellt
der Verkäufer die Versand-/Transport- und Verpackungskosten
dem Käufer gesondert in Rechnung, sofern die
Vertragspartner nicht etwas anderes vereinbart haben.
Der Käufer hat selbst für eine hinreichende
Versicherung zu sorgen.
7.2 Bei Lieferung per Nachnahme
stellt der Verkäufer dem Käufer stets
Nachnahmekosten in Rechnung.
7.3 Wenn und soweit der Verkäufer
den Transport, den Versand, die Verpackung u.ä.
übernimmt, wird die diesbezügliche Vorgehensweise
vom Verkäufer festgelegt, sofern keine nähere
Anweisung vom Käufer an den Verkäufer
ergangen ist.
7.4 Eventuelle spezifische Wünsche
des Käufers bezüglich des Transports/Versands
werden nur erfüllt, wenn der Käufer erklärt
hat, die zusätzlichen Kosten zu tragen.
7.5 Bei Lieferung gilt: Bei einem
Nettorechnungswert von € 90,00 oder mehr erfolgt
die Lieferung frachtfrei Ablieferadresse und bei
einem Nettorechnungswert von weniger als €
90,00 werden die Lieferkosten dem Käufer in
Rechnung gestellt, sofern die Vertragspartner nicht
etwas anderes vereinbart haben.
Artikel 8 Überprüfung, Mängelrügen
8.1 Der Käufer ist verpflichtet,
die Liefersache zum Zeitpunkt der Lieferung zu untersuchen
bzw. untersuchen zu lassen. Beanstandungen der Liefersache
hat der Käufer dem Verkäufer innerhalb
von acht Tagen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen.
Die Inverzugsetzung hat eine möglichst genaue
Beschreibung der Leistungsstörung zu enthalten,
so dass der Verkäufer angemessen reagieren
kann.
8.2 Beschädigungen an der
Verpackung bzw. der Ware müssen auf dem Packzettel/Frachtzettel
angegeben werden und dem Verkäufer schriftlich
mitgeteilt werden.
8.3 Der Verkäufer bearbeitet
die Beanstandung unverzüglich nach der betreffenden
Mitteilung.
8.4 Auch bei rechtzeitiger Mängelrüge
bleibt der Käufer zur Abnahme und Bezahlung
der gekauften Waren verpflichtet. Falls der Käufer
mangelhafte Waren zurücksenden möchte,
erfolgt dies nur mit der vorhergehenden schriftlichen
Zustimmung des Verkäufers. Rücksendungen
sind in unbeschädigtem Zustand und in Originalverpackung
frachtfrei zu versenden.
8.5 Ist eine Beanstandung begründet,
sorgt der Verkäufer für eine Nachlieferung
der Liefersache, es sei denn, dies ist inzwischen
nachweislich für den Käufer sinnlos geworden.
Letzteres ist vom Käufer schriftlich mitzuteilen.
Der Verkäufer haftet jedoch in sämtlichen
Fällen nur innerhalb der Grenzen der Bestimmungen
in den Artikeln "Garantie" und "Haftung".
Artikel 9 Gefahrübergang
9.1 Wenn der Käufer die Entgegennahme
der Waren verweigert, werden die Forderungen des
Verkäufers gegen den Käufer einschließlich
der Kosten für Transport und Versand unverzüglich
fällig.
9.2 Die Gefahr eines Verlustes
oder einer Beschädigung der Waren, die Gegenstand
des Vertrags sind, geht zu dem Zeitpunkt auf den
Käufer über, zu dem diese Waren dem Käufer
im rechtlichen und/oder faktischen Sinne geliefert
werden und damit in seinen Besitz oder in den Besitz
eines von ihm auszuwählenden Dritten gebracht
werden, bzw. zu dem Zeitpunkt, zu dem die Waren
zur Lieferung bereitstehen, und zwar nachdem der
Käufer davon schriftlich in Kenntnis gesetzt
wurde.
Artikel 10 Höhere Gewalt
10.1 Die Vertragspartner sind nicht
verpflichtet, eine Verpflichtung zu erfüllen,
wenn sie als Folge eines Umstands daran gehindert
werden, der nicht auf grobe Fahrlässigkeit
oder Vorsatz seitens des sich darauf berufenden
Vertragspartners zurückzuführen ist, und
nicht nach dem Gesetz, einem Rechtsgeschäft
oder der herrschenden Verkehrsauffassung von ihnen
zu vertreten ist.
10.2 Unter höherer Gewalt
werden in diesen Geschäftsbedingungen neben
den Umständen, die gemäß dem Gesetz
und der Rechtsprechung dazu gezählt werden,
sämtliche äußeren - vorhersehbaren
oder nicht vorhersehbaren - Ursachen verstanden,
auf die der Verkäufer keinen Einfluss ausüben
kann, die den Verkäufer jedoch daran hindern,
die Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu gehören
auch Streiks innerhalb des Unternehmens des Verkäufers,
Stromstörungen, Exporthindernisse, Computerstörungen,
Verkehrsstaus und Lieferengpässe bei der Lieferung
von Rohstoffen durch Zulieferanten.
10.3 Die Vertragspartner können
die Verpflichtungen aus dem Vertrag für die
Dauer der höheren Gewalt aussetzen. Dauert
dieser Zeitraum länger als zwei Monate, ist
jeder der Vertragspartner zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt, und zwar ohne zu Schadenersatz
für den anderen Vertragspartner verpflichtet
zu sein.
10.4 Soweit der Verkäufer
zum Zeitpunkt des Eintritts der höheren Gewalt
seine Verpflichtungen aus dem Vertrag bereits teilweise
erfüllt hat oder noch erfüllen kann und
der erfüllte bzw. zu erfüllende Teil einen
selbstständigen Wert hat, ist der Verkäufer
berechtigt, den bereits erfüllten bzw. zu erfüllenden
Teil gesondert in Rechnung zu stellen.
Artikel 11 Aussetzung und Rücktritt
vom Vertrag
11.1 Der Verkäufer ist berechtigt,
die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen
oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
- der Käufer die Verpflichtungen aus dem Vertrag
nicht, oder nicht rechtzeitig oder nicht vollständig
erfüllt;
- dem Verkäufer nach Abschluss des Vertrags
zur Kenntnis gelangte Umstände Grund zu der
Befürchtung geben, dass der Käufer die
Verpflichtungen nicht, oder nicht rechtzeitig oder
nicht vollständig erfüllen wird. Falls
ein berechtigter Grund für die Befürchtung
besteht, dass der Käufer nur teilweise oder
nicht ordnungsgemäß den Verpflichtungen
nachkommen wird, ist die Aussetzung nur zulässig,
soweit die Leistungsstörung sie rechtfertigt;
- der Käufer bei Vertragsabschluss gebeten
wurde, Sicherheit zu leisten für die Erfüllung
seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag und diese
Sicherheit ausbleibt oder unzureichend ist.
11.2 Ferner ist der Verkäufer
zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn
sich Umstände ergeben, die solcher Art sind,
dass eine Erfüllung des Vertrags unmöglich
ist oder nach den Maßstäben von Angemessenheit
und Billigkeit nicht mehr verlangt werden kann,
bzw. wenn sich sonstige Umstände ergeben, die
solcher Art sind, dass eine unveränderte Aufrechterhaltung
des Vertrags angemessenerweise nicht erwartet werden
kann.
11.3 Wenn der Vertrag rückgängig
gemacht wird, sind die Forderungen des Verkäufers
gegen den Käufer unverzüglich fällig.
Wenn der Verkäufer die Erfüllung der Verpflichtungen
aussetzt, behält er die ihm gemäß
dem Gesetz und dem Vertrag zustehenden Ansprüche.
11.4 Der Verkäufer behält
sich stets das Recht vor, Schadenersatz zu verlangen.
Artikel 12 Stornierung
12.1 Wenn der Käufer nach
Abschluss eines Vertrags diesen zu stornieren wünscht,
werden 10% des Auftrags-/Bestellungspreises (einschließlich
MwSt.) als Stornierungskosten in Rechnung gestellt,
unbeschadet des Rechts des Verkäufers auf vollständigen
Schadensersatz einschließlich entgangenen
Gewinns, sofern die Parteien nicht etwas anderes
vereinbaren.
12.2 Verweigert der Käufer
bei einer Stornierung die Abnahme der bereits vom
Verkäufer speziell für den Käufer
hergestellten Waren, hat der Käufer dem Verkäufer
sämtliche daraus entstehenden Kosten zu ersetzen.
12.3 Die Stornierung hat per Einschreiben
zu erfolgen.
Artikel 13 Preis und Kosten
13.1 Der Verkäufer darf den
Preis erhöhen, wenn sich während der Herstellung
herausstellt, dass der ursprünglich vereinbarte
bzw. erwartete Umfang der Arbeit um 10% oder mehr
überschritten wird, so dass angemessenerweise
nicht vom Verkäufer erwartet werden darf, die
vereinbarten Tätigkeiten zum ursprünglich
vereinbarten Preis zu verrichten.
13.2 Der Verkäufer ist berechtigt,
dem Vertragspartner Preisanstiege in Rechnung zu
stellen, wenn sich zwischen dem Zeitpunkt des Angebots
oder der Annahme und der Vertragserfüllung
/ Lieferung Preisänderungen oder -erhöhungen
von mehr als 10% in Bezug auf z.B. Sozialabgaben,
Gebühren, Umsatzsteuer, Transportkosten, Wechselkurse,
Löhne, Rohstoffe, Halbfabrikate oder Verpackungsmaterial
oder Preiserhöhungen durch veränderte
Vorschriften auf Arzneimittelgebiet ergeben haben.
13.3 Die Preise des Verkäufers
können jedes Jahr um eine Inflationskorrektur
von mindestens 3% angepasst werden.
13.4 Der Verkäufer teilt dem
Käufer die Absicht, eine Preis- oder Tariferhöhung
vorzunehmen, schriftlich mit. Der Verkäufer
gibt dabei den Umfang der Erhöhung an sowie
das Datum, ab dem diese gilt.
Artikel 14 Zahlung
14.1 Die Zahlung hat in bar oder
vorab mittels eines Vorschusses oder aber innerhalb
von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum in einer vom
Verkäufer anzugebenden Weise in der auf der
Rechnung angegebenen Währung zu erfolgen. Beschwerden
über die Höhe der Rechnungen setzen die
Zahlungsverpflichtung nicht aus.
14.2 Der Verkäufer ist, sofern
vereinbart, berechtigt, einen Kreditbegrenzungszuschlag
von 2% in Rechnung zu stellen, der bei einer Bezahlung
und Empfang innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum
nicht zu zahlen ist.
14.3 Ist der Käufer mit der
Zahlung innerhalb der vereinbarten Frist säumig,
befindet er sich von Rechts wegen im Verzug. Der
Käufer hat dann Zinsen in Höhe von 1%
pro (angefangenen) Monat zu zahlen, es sei denn,
die gesetzlichen Zinsen bzw. die gesetzlichen Handelszinsen
liegen höher. Dann gelten die höchsten
Zinsen. Die Zinsen über den fälligen Betrag
werden ab dem Zeitpunkt berechnet, ab dem der Käufer
im Verzug ist, bis zu dem Zeitpunkt der Zahlung
des vollständigen Betrags.
14.4 Im Falle einer Auflösung,
eines Konkurses, eines Konkursantrags, einer Anwendbarerklärung
der Schuldsanierungsregelung bezüglich des
Käufers gemäß dem niederländischen
Gesetz über die Schuldsanierung bei natürlichen
Personen (Wet Schuldsanering Natuurlijke Personen),
einer Pfändung oder eines Zahlungsaufschubs
des Käufers sind die Forderungen des Verkäufers
gegen den Käufer unverzüglich fällig.
14.5 Zahlungen werden in erster
Linie zur Zahlung der Kosten, in zweiter Linie zur
Zahlung der älteren Zinsen und schließlich
zur Zahlung des Hauptbetrags und der neuen Zinsen
verwendet.
Artikel 15 Inkassokosten
15.1 Wenn der Käufer mit der
(rechtzeitigen) Erfüllung seiner Verpflichtungen
im Verzug ist, sind alle angemessenen Kosten für
die außergerichtliche Erfüllung der Forderungen
für Rechnung des Käufers. Auf jeden Fall
hat der Käufer im Falle einer Geldforderung
Inkassokosten zu zahlen. Die Inkassokosten werden
gemäß dem von der niederländischen
Anwaltskammer für Inkassoangelegenheiten empfohlenen
Inkassotarif berechnet, wobei eine Mindestgebühr
von € 350,00 gilt.
15.2 Wenn der Verkäufer höhere
Kosten aufgewendet hat, die angemessenerweise notwendig
waren, kommen auch diese für eine Vergütung
in Betracht. Gerichtliche Kosten und Vollstreckungskosten
sind ebenfalls für Rechnung des Kunden.
Artikel 16 Garantie
16.1 Die vom Verkäufer gelieferten
Waren entsprechen den gemäß den niederländischen
Vorschriften gestellten technischen Anforderungen
und Spezifikationen.
16.2 Der Verkäufer gewährt
keinerlei Garantie in Bezug auf die Zusammenstellung
der verwendeten Rohstoffe der verkauften Ware, sofern
die Vertragspartner nicht etwas anderes vereinbart
haben.
16.3 Eine vereinbarte Garantie
beschränkt sich auf:
- Herstellungsfehler und umfasst demnach keine Schäden
infolge von: unsachgemäßer, unsorgfältiger
bzw. unfachmännischer Verwendung, Nichtbefolgung
der Gebrauchsanweisung seitens des Käufers
oder eines Dritten;
- Lieferungen an Käufer in der EU;
- die Nachlieferung der gekauften Ware.
16.4 Diese Garantie erlischt:
- bei Weiterverkauf der gelieferten Waren, es sei
denn, die Vertragspartner haben ausdrücklich
etwas anderes vereinbart;
- bei Bearbeitungen, änderungen, Vermischung,
Veränderungen seitens des Käufers oder
eines Dritten an oder von der Liefersache.
16.5 Solange der Käufer seine
Verpflichtungen aus den von den Vertragspartnern
geschlossenen Verträgen nicht erfüllt,
kann er sich nicht auf diese Garantiebestimmung
berufen.
Artikel 17 Haftung und Haftungsfreistellung
17.1 Falls der Verkäufer haftbar
ist, beschränkt sich diese Haftung auf die
in dieser Bestimmung festgelegte Regelung.
17.2 Der Verkäufer haftet
nie für:
- Mängel, die in vom Auftraggeber genehmigten
Waren unentdeckt blieben;
- mittelbare Schäden, einschließlich
Folgeschäden, Gewinneinbußen, nicht erzielter
Einsparungen sowie Schäden durch Betriebsstagnation;
- Schäden infolge abgelehnter Farb-, Geruchs-,
Geschmacks-, Konservierungs- und Rohstoffe, weil
sich die gesetzlichen Vorschriften nach Abschluss
des Vertrages bzw. nach der Lieferung geändert
haben;
- unerlaubte, unsachgemäße oder unprofessionelle
Verwendung der Liefersache seitens des Käufers
oder eines Dritten oder für einen Schaden durch
die Nichtbefolgung der Gebrauchsanweisung durch
den Käufer oder einen Dritten.
17.3 Wenn der Verkäufer für
Schäden haftbar ist, beschränkt sich diese
Haftung höchstens auf den Betrag, den die Versicherung
des Verkäufers zahlt bzw. höchstens auf
den Rechnungsbetrag bzw. den Teil der Rechnung,
auf den sich die Haftung bezieht.
17.4 Der Verkäufer haftet
nie für Schäden, die sich aus erteilten
Ratschlägen ergeben. Ratschläge werden
immer auf Grund der beim Verkäufer bekannten
Tatsachen und Umstände und nach entsprechenden
Erörterungen erteilt, wobei der Verkäufer
immer die Ziele des Käufers als Leitfaden und
Ausgangspunkt heranzieht.
17.5 Eventuelle Forderungen in
Bezug auf Schäden sind unmittelbar nach dem
Entstehen der Schäden schriftlich beim Verkäufer
einzureichen.
17.6 Die in diesen Geschäftsbedingungen
aufgenommenen Haftungsbeschränkungen bezüglich
unmittelbarer Schäden gelten nicht, wenn die
Schäden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
des Verkäufers oder seiner Mitarbeiter zurückzuführen
sind.
Artikel 18 Geistige Eigentumsrechte und
Urheberrechte
18.1 Unbeschadet der Bestimmungen
dieser Geschäftsbedingungen behält der
Verkäufer sich die Rechte und Befugnisse vor,
die ihm auf Grund des Urheberrechtsgesetzes und
des geistigen Eigentumsrechts zustehen.
18.2 Sämtliche vom Verkäufer
verkauften und/oder hergestellten Waren, zur Verfügung
gestellten Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen,
Verpackungen, Schriften, Muster und Broschüren
sind ausschließlich für die Nutzung durch
den Käufer bestimmt und dürfen von ihm
nicht ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers
vervielfältigt, geändert, weiterverkauft,
bearbeitet, kopiert, reproduziert, veröffentlicht
oder Dritten vorgelegt werden, es sei denn, es ergibt
sich etwas anderes aus der Art der verkauften bzw.
zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Artikel 19 Eigentumsvorbehalt
19.1 Sämtliche vom Verkäufer
gelieferten Waren bleiben Eigentum des Verkäufers,
bis der Käufer sämtliche Verpflichtungen
aus sämtlichen mit dem Verkäufer geschlossenen
Verträgen erfüllt hat.
19.2 Der Käufer ist nicht
berechtigt, die unter den Eigentumsvorbehalt fallenden
Waren zu verpfänden oder auf irgendeine andere
Weise zu belasten.
19.3 Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Waren pfänden bzw. Rechte an diesen
bestellen möchten oder geltend machen oder
wenn über das Vermögen des Käufers
das Konkursverfahren eröffnet wird, ist der
Käufer verpflichtet, den Verkäufer diesbezüglich
so schnell wie billigerweise von ihm erwartet werden
darf zu informieren.
19.4 Für den Fall, dass der
Verkäufer seine in diesem Artikel genannten
Eigentumsrechte geltend machen möchte, erteilt
der Käufer dem Verkäufer oder von diesem
beauftragten Dritten bereits jetzt die bedingungslose
und unwiderrufliche Zustimmung, sämtliche Orte
zu betreten, an denen sich das Eigentum des Verkäufers
befindet, und diese Waren wieder an sich zu nehmen.
Artikel 20 Weiterverkauf der gelieferten
Waren
20.1 Der Käufer hat beim Weiterverkauf
auf die vom Verkäufer berücksichtigten
und empfohlenen Preisempfehlungen und Einzelhandelspreise
zu verweisen.
20.2 Ein Weiterverkauf darf nur
in der ursprünglichen, vom Verkäufer stammenden
Einzelverpackung mit Beipackzettel erfolgen. Der
Verkauf an den Einzelhandel oder Endverkäufer
hat in der Originalverpackung mit Beipackzettel
zu erfolgen.
20.3 Der Käufer darf den Namen
des Produkts und den Namen des Herstellers auf der
Verpackung nicht ändern und entfernen oder
außerhalb des Verkaufs unsachgemäß verwenden, sofern die Vertragspartner nicht etwas
anderes vereinbart haben.
20.4 Wenn der Verkäufer für
wiederverwendbare Verpackung sorgt, hat der Käufer
die Verpackung innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung
leer, gereinigt und unbeschädigt zurückzugeben.
Bei einer verspäteten oder nicht ordnungsgemäßen
Rückgabe kann der Verkäufer einen Betrag
in Höhe von € 50,00 an Verpackungskosten
in Rechnung stellen.
Artikel 21 übersetzungen dieser Geschäftsbedingungen
Ausschließlich die niederländischsprachige
Fassung dieser Geschäftsbedingungen ist authentisch.
Sollte eine übersetzung in irgendeiner Weise
vom niederländischen Text abweichen, geht der
niederländische Text vor.
Artikel 22 Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten,
die anlässlich des zwischen den Vertragspartnern
geschlossenen Vertrags entstehen, ist der Ort, in
dem der Verkäufer seinen Sitz hat. Der Verkäufer
ist allerdings berechtigt, die Streitigkeit dem
gesetzlich zuständigen Gericht oder einem Schiedsgerichtsrat
vorzulegen.
Artikel 23 Anwendbares Recht
Auf jeden Vertrag zwischen dem Verkäufer und
dem Käufer findet niederländisches Recht
Anwendung. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens
wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Artikel 24 Hinterlegung
Diese Geschäftsbedingungen wurden in der Geschäftsstelle
der Industrie- und Handelskammer (Kamer van Koophandel
en Fabrieken) für Mittel-Brabant unter der
Nummer 18042802 vom 07-09-2005 hinterlegt.